Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
30.07.2025
Sonstiges
28.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
17.07.2019
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2019
Termine
30.07.2018
Entscheidungen im Verfahren
19.06.2018
Entscheidungen im Verfahren
19.06.2018
Sonstiges
05.07.2017
Eröffnungen
18.08.2016 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
27.07.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
19.07.2016
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
25.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 22.04.2014 bis zum 30.06.2014
13.08.2014
Neueintragungen